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StartKritische FragenIst im Islam Dem Reicher Werden Eine Grenze Gesetzt?

Ist im Islam Dem Reicher Werden Eine Grenze Gesetzt?

Obwohl es im Islam keine Grenzen zum Reicher werden gibt, gibt es Dinge worauf man achten sollte, wie man reich wird und worauf man bei der Anhäufung von Kapital aufpassen sollte.

Der Islam hat dem Erwerb von Grundstückbesitz und Vermögen der Menschen keine Grenzen gesetzt. Allerdings wurden den Muslimen innerhalb dieser Grenzenlosigkeit nach dem Verständnis der islamischen Ökonomie zwei Bedingungen gestellt. Der erste davon ist, dass Muslime nicht vergessen sollten, dass was sie besitzen anvertrautes Gut sind, die ihnen gegeben wurden. Da der Mensch ein Kalif Allahs auf Erden ist (der Vertreter Allahs auf Erden), hat er tatsächlich nur als Treuhänder das Recht, Eigentum zu besitzen. Die zweite Bedingung ist, dass die ihm anvertrauten Güter so ausgegeben werden, wie es der Anvertrauer Allah wünscht. Mit anderen Worten, während ein Muslim sein Vermögen ausgibt; Er sollte die moralischen Werte des Islam nicht ignorieren, insbesondere die Halal- und Haram-Bestimmungen, und Themen wie Brüderlichkeit, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit. Außerdem muss sein Besitz und Vermögen nach islamischen Kriterien verdient werden. Wir können diese Maßstände wie folgt auflisten:

  1. Die Richtigkeit/Ehrlichkeit im Handel muss in jedem Fall gewahrt bleiben.[1]
  2. Es ist Pflicht, dem Arbeiter sein verdientes zu zahlen.[2]
  3. Der Kunde darf nicht getäuscht werden.[3]
  4. Das Eigentum eines anderen zu unterschlagen ist Verrat und Diebstahl.[4]
  5. Damit bei einer Aufnahme von Darlehen (bzw. Geld ausleihen)  Gerechtigkeit gewahrt wird, muss die Schuld aufgeschrieben werden und es müssen dabei Zeugen vorhanden sein.[5]
  6. Es ist gut, dass die Schulden einen Bedarf decken und pünktlich bezahlt werden. Allerdings sollte die Zahlung also die Zeit vom Aufschub von der in Not geratenen Personen gewährleistet werden.[6]
  7. Der Mensch verdient das, wofür er auch gearbeitet hat.[7]  Das Einkommen sollte nicht durch Diebstahl/Korruption erhöht werden.[8]
  8. Die Dinge sollten nicht versucht werden schnell mit Bestechungsgeldern geregelt zu werden.[9]
  9. Das Einkommen sollte nicht durch die Ausbeutung religiöser Gefühle erzielt werden.[10]
  10. Beim Messen und Wiegen sollte nicht geschummelt werden.[11]
  11. Glücksspiel/Spekulationen sollten vermieden werden.[12]
  12. Zinsen sollen vermieden werden.[13]
  13. Beschränkung/Lagerhaltung zur Preiserhöhung sollte vermieden werden.[14]

Wer nur daran denkt, Waren zu horten und seinen Reichtum faul in den Händen hält, kommt auch in der islamischen Religion nicht gut an. Im Quran fürchten sich diese Menschen vor dem Vers: „(Die Hölle) ruft diejenigen zu sich, die sich von der Wahrheit abwenden und Reichtum anhäufen und darauf sitzen wollen (beharren).”[15] Man sollte noch  hinzufügen, dass es im Islam ein schändliches Verhalten ist, mit übermäßiger Vorliebe an Reichtum und Besitz zu hängen.[16]

Im Islam gibt es viele Verse und Hadithe, die dazu ermutigen, mit der Absicht zu arbeiten und zu verdienen, Almosen (Zakat) zu geben, Gaben (kleine Almosen/Sadaka) zu geben und von anderen nicht abhängig zu sein. Einige davon sind wie folgt:

“Und wünscht euch nicht das, womit ALLAH den einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat! Die Männer haben Anteil an dem, was sie sich erworben haben, und die Frauen haben Anteil an dem, was sie sich erworben haben. Und bittet ALLAH um etwas von Seiner Gunst! Gewiß, ALLAH bleibt immer über alles allwissend.”[17] „Das Beste, was ein Mensch ausgibt, ist das von seinem eigenen Einkommen.[18] 

„O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor Schwäche, Faulheit, Feigheit, Verdorbenheit und Geiz.“[19]


[1] An-Nisa, 29; al-Baqara, 168

[2] Asch-Schu‘ara, 183

[3] Asch- Schu‘ara, 181-183

[4] Al-Baqara, 60

[5] Al-Baqara, 282

[6] Al-Baqara, 280

[7] An-Nadschm, 39

[8] Al-Ma’ida, 38-39; An-Nisa, 29

[9] Al-Baqara, 188

[10] At-Tauba, 34

[11] Al-Mutaffifin, 1-6

[12] Al-Ma’ida, 90-91

[13] Al-Baqara, 275

[14] Al-Ma’aridsch, 18

[15] Al-Ma’aridsch, 18

[16] At-Tauba, 35

[17] An-Nisa, 32

[18] Abu Davud, Buyu (Icare), 77

[19] Sahih Muslim, Dhikr, 76

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