StartSoziales Leben im IslamDie Haltung Des Islam Gegenüber Nicht-Muslimen

Die Haltung Des Islam Gegenüber Nicht-Muslimen

Die Rechte der Nicht-Muslime sind im islamischen Recht nach dem Koran und dem Propheten Muhammad (Friede und Segen auf ihn) geschützt. Nachbarschaft, Handel sowie alle anderen sozialen Beziehungen, die das Leben miteinander erfordern, bei denen die Nicht-Muslime keine Drohung darstellen, ist es verboten, auf irgendeine Art und Weise diese Menschen zu stören.

Allah hat unter all seinen Geschöpfen, den Menschen als Ansprechpartner auserwählt. Im Koran sind alle Menschen in erster Linie unabhängig, ob Gläubiger oder Ungläubiger, geschätzt und Vertreter (Statthalter) Allahs.[1] Außerdem ist der Mensch ein Geschöpf mit Willenskraft. Das ist auch der Punkt, der den Menschen von den Engeln unterscheidet. Mit der Willenskraft entscheidet er über richtig und falsch, oder zwischen Glauben und Unglauben.

Wie die Beziehung zwischen den Nicht-Muslimen und Muslimen sein sollte, beschreibt der Koran folgendermaßen:

Jedem Muslim,

  • ist es eine Aufgabe den Nicht-Muslimen gegenüber, ohne in den Glauben zu zwingen,[2] zum Guten zu empfehlen und vom Schlechten abzuweisen.[3]
  • ist es eine Aufgabe, auch wenn seine Eltern Nicht-Muslime sind, ihnen im Verhalten gut zu sein und sie zu beschenken.[4]
  • ist es eine Aufgabe, die Rechte der Nachbarn zu respektieren, unabhängig davon, ob sie Muslime sind oder Nicht-Muslime.[5]
  • ist es eine Aufgabe, außerhalb des Kriegszustandes, den Nicht-Muslimen gegenüber mit Gerechtigkeit und Gutmütigkeit zu handeln.[6]
  • ist es eine Aufgabe, wenn ein Sicherheitsabkommen abgehandelt wurde, sich daran zu halten und keinen zu töten.[7]
  • ist es eine Aufgabe, auch wenn die Person nicht glaubt, ihn gerecht zu behandeln.[8]

All diese Grundsätze wurden durch Allah befohlen. Diese Beispiele zeigen uns, dass die Grundprinzipien des Heiligen Buches und des Propheten Muhammad (Frieden und Segen auf ihn) aussagen, dass so lange von Nicht-Muslimen nichts feindschaftliches kommt, die Muslime dazu verpflichtet sind, sie gerecht und gutmütig zu behandeln.


Die Rechte der Nicht-Muslime sind im islamischen Recht nach dem Koran und dem Propheten Muhammad (Friede und Segen auf ihn) geschützt. Nachbarschaft, Handel sowie alle anderen sozialen Beziehungen, die das Leben miteinander erfordern, bei denen die Nicht-Muslime keine Drohung darstellen, ist es verboten, auf irgendeine Art und Weise diese Menschen zu stören.

Allah hat unter all seinen Geschöpfen, den Menschen als Ansprechpartner auserwählt. Im Koran sind alle Menschen in erster Linie unabhängig, ob Gläubiger oder Ungläubiger, geschätzt und Vertreter (Statthalter) Allahs.[1] Außerdem ist der Mensch ein Geschöpf mit Willenskraft. Das ist auch der Punkt, der den Menschen von den Engeln unterscheidet. Mit der Willenskraft entscheidet er über richtig und falsch, oder zwischen Glauben und Unglauben.

Wie die Beziehung zwischen den Nicht-Muslimen und Muslimen sein sollte, beschreibt der Koran folgendermaßen:

Jedem Muslim,

  • ist es eine Aufgabe den Nicht-Muslimen gegenüber, ohne in den Glauben zu zwingen,[2] zum Guten zu empfehlen und vom Schlechten abzuweisen.[3]
  • ist es eine Aufgabe, auch wenn seine Eltern Nicht-Muslime sind, ihnen im Verhalten gut zu sein und sie zu beschenken.[4]
  • ist es eine Aufgabe, die Rechte der Nachbarn zu respektieren, unabhängig davon, ob sie Muslime sind oder Nicht-Muslime.[5]
  • ist es eine Aufgabe, außerhalb des Kriegszustandes, den Nicht-Muslimen gegenüber mit Gerechtigkeit und Gutmütigkeit zu handeln.[6]
  • ist es eine Aufgabe, wenn ein Sicherheitsabkommen abgehandelt wurde, sich daran zu halten und keinen zu töten.[7]
  • ist es eine Aufgabe, auch wenn die Person nicht glaubt, ihn gerecht zu behandeln.[8]

All diese Grundsätze wurden durch Allah befohlen. Diese Beispiele zeigen uns, dass die Grundprinzipien des Heiligen Buches und des Propheten Muhammad (Frieden und Segen auf ihn) aussagen, dass so lange von Nicht-Muslimen nichts feindschaftliches kommt, die Muslime dazu verpflichtet sind, sie gerecht und gutmütig zu behandeln.


[1] (aus dem Koran) al-Baqara, 30.

[2] (aus dem Koran) al-Baqara, 256.

[3] (aus dem Koran) Al-i Imran, 104

[4] (aus dem Koran) al-Luqman, 14-15.

[5] (aus dem Koran) an-Nisa, 36.

[6] (aus dem Koran) al-Mumtahina, 8.

[7] (aus dem Koran) at-Tawba, 6.

[8] (aus dem Koran) al-Maida, 8.

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