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StartSoziales Leben im IslamDie Frauenrechte Im Islam

Die Frauenrechte Im Islam

Um die Einstellung der islamischen Religion mit den Frauenrechten mit dem gesunden Menschenverstand behandeln zu können, ist es ist wichtig vorerst die Stellung der Frau in der vorislamischen Gesellschaftsstruktur zu betrachten. Es wäre nicht falsch zu sagen, dass Frauen in einer patriarchalischen Gesellschaft vor dem Islam einen zweitrangigen Platz hatten. Dass die Araber ein Nomadenleben geführt haben, spielt dabei eine große Rolle.[1]

Der Grund, warum Frauen in vorislamischen, arabischen Gesellschaften eine zweitrangige Rolle spielten, liegt darin, dass Frauen in einer kriegerischen Gesellschaft, die hauptsächlich ein Nomadenleben führten, nicht als produktiv angesehen wurden. Diese Position hat manchmal sogar das Leben von Frauen unwichtig gemacht. Um zu verhindern, dass Mädchen die Mittel von Familie und Stamm erschöpfen oder die Tatsache, dass sie von der eigenen Familie getötet wurden, um der Schande zu entgehen, falls sie von jemandem aus dem anderen Stamm gefangen genommen bzw. entführt werden könnten, ist ein Beweis dafür.

Auf diese unmenschliche Handlung wird im Koran wie folgt hingewiesen: „Und wenn man das lebendig begrabene Mädchen fragt, wegen welcher Sünde sie getötet wurde.“[2]

Die islamische Religion hat die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Frau sowohl in Bezug auf das religiöse Verständnis in der vorislamischen arabischen Gesellschaft als auch auf die etablierten Bräuche und Traditionen erheblich verändert.

Der Koran betrachtet Frauen in Bezug auf das Menschsein als gleichberechtigt mit Männern: „O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten.“ [3]

Laut der islamischen Religion sind Frauen den Männern gleichgestellt, wenn es darum geht, Dienerinnen Allahs zu sein; „Daraufhin leistete ihr Herr ihren Gebeten folge. (Er sagte): „Ich lasse die Taten der ausübenden unter euch, ob Mann oder Frau, bestimmt nicht verloren gehen. Die einen stammen ja von den anderen.“[4] Religiöse Rechte und Pflichten beider Geschlechter sind gleichberechtigt: „Die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützers. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche, verrichten das Gebet und entrichten die Abgabe und gehorchen Allah und Seinem Gesandten.“[5]

In islamischen historischen Quellen, wird erwähnt, dass das religiöse Leben der Frauen in der Moschee des Propheten zu den Lebzeiten des Propheten Mohammed (Allahs Lob und Friede auf ihm) aktiv war. Es ist bekannt, dass Frauen der Gefährten tägliche Gebete in der Versammlung verrichteten und am Freitags- und Eid-Gebeten teilnahmen.[6]

Der Prophet Mohammed (Allahs Lob und Friede auf ihm) erwähnte, dass Frauen ebenso wie Männer das Recht auf Bildung haben: „Selbst, wenn das Wissen in China ist, gehen Sie und holen Sie es sich. Weil Wissen für jeden Muslim, Mann und Frau, religiöse Pflicht ist.“[7]

Im Islam sind Frauen in Gerichtsverfahren in der gleichen Position wie Männer. Unter welchen Bedingungen auch, Männer eine Rechtshandlung vornehmen können, können Frauen dies auch unter den gleichen Bedingungen tun.[8] In dieser Religion haben Frauen das Recht zu erben. Der Anteil, den sie erhalten, wird getrennt nach dem Status als Mutter, Großmutter, Ehefrau, Tochter und Schwester festgelegt.[9] Dieses Recht ist eine wichtige Neuerung gegenüber der Praxis in der vorislamischen Zeit.

Gemäß der islamischen Religion ist es ihr Recht, der verheirateten Frau Mahr zu geben. Für Männer ist es religiöse Pflicht und Erfordernis, es zu bezahlen. Mahr; Es ist der Hochzeitspreis, den der Mann seiner Frau aufgrund des Ehevertrags zu zahlen verspricht: „Und gebt den Frauen ihre Morgengaben mit Freude. Erlassen sie euch aber aus eigenem Wunsch einen Teil davon (der Morgengabe) als Spende, in diesem Fall verzehrt sie behaglich mit Appetit.“[10] Es ist die Pflicht ihres Mannes, für den Lebensunterhalt einer verheirateten Frau zu sorgen:“ Die Ehemänner tragen Verantwortung den Ehefrauen gegenüber wegen dem, womit ALLAH die einen vor den anderen ausgezeichnet hat, und wegen dem, was sie von ihrem Vermögen ausgegeben haben.“[11] Eine Frau hat eine von ihrem Ehemann unabhängige wirtschaftliche Identität, Rechte und Freiheiten:“ Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen.“[12] Während der Scheidung gibt die Frau nichts von ihrem eigenen Mahr, noch von ihrem privaten Eigentum und Vermögen ab.[13] Eine Frau kann aus eigener Initiative sparen:“ Maumuna ließ zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, eine Sklavin frei. Als sie es dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, mitteilte, sagte er: Hättest du sie deinen Onkeln mütterlicherseits gegeben, dann wäre dein Lohn gewaltiger gewesen.“[14]

Wenn die Frau nicht mit den Verwandten ihres Mannes im selben Haus leben möchte, kann sie – sofern die aktuellen Bedingungen passen – in ein separates Haus gehen. Denn das Privatleben zwischen Mann und Frau könnte durch die Anwesenheit anderer Personen zu Hause nicht ausgelebt werden können.[15]

Nach der islamischen Religion werden Frauen von Allah den Männern anvertraut. Deshalb sollte ein Mann freundlich zu seiner Frau sein, nachsichtig mit ihr sein, darauf achten, ihr nicht das Herz zu brechen, und sich ihr freundlich nähern: „Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.“[16]


[1] Die Araber, die als Nomaden leben, nennt man „Beduinen“. Es gibt Verse im Koran, die auf diese Unterscheidung hinweisen: “Und es kamen solche Wüstenaraber (Beduinen), die Ausreden gebrauchten, um (vom Kampf) ausgenommen zu werden; …“ At-Taube, 90. „…Und wenn die Gruppierungen (wieder)kommen sollten, möchten sie gern, sie wären in der Wüste unter den Wüstenarabern (Beduinen) und würden sich (nur) über euch erkundigen. …“ al-Ahzab,20
[2] At-Takwir, 8-9
[3] An-Nisa,1
[4] Al-Imran,195
[5] At-Taube, 71
[6] Sahih al-Buchari, Ideyn, 15
[7] Beyhaki, Şuabu’l-Iman-Beyrut, 1410, 2/253
[8] Sahih Muslim, Ṣalatu’l-ʿideyn, 9
[9] An-Nisa, 11-12
[10] An-Nisa, 4
[11] Am-Nisa, 34
[12] An-Nisa, 12
[13] An- Nisa, 20-21
[14] Sahih Muslim, Zakah, 999
[15] Ibn Kudame, el-Mugni, 9/ 237
[16] An-Nisa, 19

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